Für Schulleiterinnen und Schulleiter
KI-Regeln
Die beiden Poster sind ein Baustein, keine fertige Nutzungsordnung. Sie liefern das Herzstück – ein Ampelsystem, das im Unterrichtsalltag funktioniert. Den Rahmen darum herum muss Ihre Schule schriftlich fixieren und beschließen, sonst ist die Regel im Zweifelsfall nicht durchsetzbar.
Was eine KI-Nutzungsordnung regeln muss
Sechs Bausteine, die in keiner Ordnung fehlen sollten.
Geltungsbereich und Adressaten
Für wen gilt die Ordnung – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Verwaltung? Und wo gilt sie: im Unterricht, bei Hausaufgaben, in Leistungsnachweisen?
Zugelassene Werkzeuge und Konten
Benennen Sie die an Ihrer Schule freigegebenen Werkzeuge namentlich. Eine Ordnung, die nur „KI-Tools“ sagt, lässt jede Einzelfrage offen.
Das Ampelsystem als Kern
Die drei Stufen – ohne KI, KI als Hilfe, KI als Werkzeug – geben der Ordnung ihre Alltagstauglichkeit. Sie übersetzen abstrakte Regeln in eine Kennzeichnung an der einzelnen Aufgabe.
Kennzeichnung und Dokumentation
Legen Sie fest, ab welcher Stufe die KI-Nutzung anzugeben ist und in welcher Form. Transparenz über die Nutzung ist der Punkt, an dem schulische Regelungen ansetzen sollten.1
Personenbezogene und sensible Daten
Halten Sie ausdrücklich fest, dass keine personenbezogenen oder sensiblen Daten in KI-Werkzeuge eingegeben werden und welche vertraglichen Grundlagen für die freigegebenen Werkzeuge bestehen.2
Verstöße, Zuständigkeiten, Fortschreibung
Wer entscheidet im Zweifelsfall, was passiert bei einem Verstoß, und wann wird die Ordnung überprüft? Ohne benannte Zuständigkeit bleibt die Regel Papier.
Der rechtliche Rahmen
Vier Punkte, die eine schulische Regelung berücksichtigen sollte.
Datenschutz
Personenbezogene und sensible Daten gehören nicht in allgemeine KI-Assistenten. Klären Sie für jedes freigegebene Werkzeug die vertragliche Grundlage und prüfen Sie, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist – am besten gemeinsam mit der oder dem Datenschutzbeauftragten.2
EU-KI-Verordnung
Die Verordnung nimmt auch Einrichtungen in die Pflicht, die KI-Systeme einsetzen: Die damit befassten Personen müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Fortbildung ist damit kein freiwilliges Extra.3
Schulische Regelungen
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt, den Umgang mit KI schulisch zu regeln und Transparenz über die Nutzung herzustellen – genau das leistet das Ampelsystem im Unterrichtsalltag.1
Altersgrenzen und Einwilligung
Viele Anbieter setzen ein Mindestalter; in Deutschland gilt für die Einwilligung in Dienste der Informationsgesellschaft die Altersgrenze von 16 Jahren. Bei Minderjährigen ist die Beteiligung der Erziehungsberechtigten zu klären.2
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Bundeslandes und Ihrer Schulaufsicht.
In fünf Schritten einführen
Eine Nutzungsordnung entsteht nicht allein am Schreibtisch. Bewährt hat sich dieser Weg.
Bestandsaufnahme
Klären Sie zuerst, welche Werkzeuge an Ihrer Schule überhaupt freigegeben sind oder freigegeben werden sollen. Eine Orientierung dazu gibt KI-Tools.
Entwurf im kleinen Kreis
Formulieren Sie einen Entwurf mit wenigen Personen – Schulleitung, Medienbeauftragung, eine Lehrkraft je Stufe – und stimmen Sie ihn mit der oder dem Datenschutzbeauftragten ab.
Beteiligung und Beschluss
Binden Sie Gesamt- beziehungsweise Schulkonferenz sowie Eltern- und Schülervertretung ein. Eine beschlossene Ordnung trägt, eine verordnete wird umgangen.
Kommunikation und Einführung
Hängen Sie die Poster aus und führen Sie die Ampel im Unterricht ein – mit den Seiten für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler.
Fortschreibung
Setzen Sie einen festen Überprüfungstermin, mindestens einmal im Schuljahr, und binden Sie die Ordnung in Ihr Medien- beziehungsweise KI-Konzept ein – siehe KI-Konzepte.

