Für Lehrerinnen und Lehrer

KI-Regeln

Das Ampelsystem ist kein Verbotskatalog, sondern eine Kennzeichnung: Sie legen zu jeder Aufgabe eine von drei Stufen fest, und die Klasse sieht sofort, was gilt. Das ersetzt die Dauerdiskussion darüber, ob KI gerade erlaubt ist.

Von N. Dass unter CC BY-NC-SA 4.0. Sie dürfen die Poster drucken, weitergeben und anpassen – mit Quellenangabe, nicht kommerziell, unter derselben Lizenz.

Die drei Stufen im Unterricht

Die Stufe gehört an die einzelne Aufgabe, nicht in eine allgemeine Hausordnung. Erst dadurch wird sie im Unterricht wirksam.

Ohne KI

Setzen Sie diese Stufe, wenn die Aufgabe genau die Fähigkeit trainiert, die KI sonst übernehmen würde – Grundlagen, Rechenwege, eigenes Formulieren.

Auf dem Arbeitsblatt

„Diese Aufgabe bearbeitest du ohne KI.“

KI als Hilfe

Setzen Sie diese Stufe, wenn KI einzelne Arbeitsschritte tragen darf. Benennen Sie die erlaubten Schritte so konkret wie möglich.

Auf dem Arbeitsblatt

„KI ist nur für Schritt 2 (Gliederung) erlaubt.“

KI als Werkzeug

Setzen Sie diese Stufe, wenn der kompetente Umgang mit KI selbst das Lernziel ist. Verlangen Sie eine kurze Dokumentation der Nutzung.

Auf dem Arbeitsblatt

„Du darfst KI als Werkzeug nutzen. Halte kurz fest, wofür.“

So kennzeichnen Sie eine Aufgabe

Vier Handgriffe, die aus der Ampel eine Routine machen.

01

Stufe vor der Aufgabenstellung festlegen

Fragen Sie sich zuerst: Welche Fähigkeit soll diese Aufgabe trainieren? Genau daraus ergibt sich die Stufe – nicht aus dem Fach und nicht aus der Jahrgangsstufe.

02

Stufe sichtbar machen – Farbe und Wort

Notieren Sie die Stufe direkt an der Aufgabe, immer mit Wortmarke und nicht nur mit Farbe. Arbeitsblätter werden kopiert, und eine Schwarz-Weiß-Kopie oder eine Farbsehschwäche darf die Regel nicht unlesbar machen.

03

Bei „KI als Hilfe“ die Schritte benennen

Die mittlere Stufe wirkt nur, wenn klar ist, wofür KI erlaubt ist. „KI ist für die Gliederung erlaubt, der Text entsteht ohne KI“ ist überprüfbar – „KI darf ein bisschen helfen“ nicht.

04

Transparenz einfordern und einüben

Verlangen Sie ab der Stufe „KI als Hilfe“ eine kurze Angabe zur Nutzung. Das ist keine Kontrollmaßnahme, sondern der Kern der Regel „KI-Nutzung verschweigen ist verboten“.

Was in die Angabe gehört

Ab der Stufe „KI als Hilfe“ legen die Lernenden ihre KI-Nutzung offen. Vier Fragen genügen dafür.

Das sollte die Angabe beantworten

  • Welches Werkzeug wurde genutzt?
  • Wofür wurde es genutzt – welche Arbeitsschritte?
  • Was ist ohne KI entstanden?
  • Was wurde am KI-Ergebnis geprüft oder geändert?

Musterformulierung

„Ich habe ChatGPT genutzt, um meine Gliederung zu prüfen. Der Text ist ohne KI entstanden. Zwei Vorschläge habe ich übernommen, einen habe ich verworfen, weil er inhaltlich nicht stimmte.“

Zwei bis drei Sätze reichen. Wichtig ist, dass die Klasse die Angabe als selbstverständlichen Teil der Abgabe kennt.

Was das für die Leistungsbewertung heißt

Drei Punkte, die sich in der Praxis bewährt haben.

Den Weg bewerten, nicht nur das Produkt

Wo KI erlaubt ist, sagt das fertige Produkt wenig über die Leistung aus. Zwischenstände, Entwürfe, Überarbeitungen und eine kurze Reflexion machen den Lernweg sichtbar.

In Leistungsnachweisen gilt die strengste Stufe

Legen Sie für Klassenarbeiten und Klausuren fest, dass ohne ausdrückliche Angabe die Stufe „Ohne KI“ gilt. Dann muss im Einzelfall nicht diskutiert werden.

Durchsetzbar ist nur, was vorher bekannt war

Eine nicht gekennzeichnete KI-Nutzung lässt sich nur dann als Täuschung behandeln, wenn die Regel vorher kommuniziert wurde. Automatische KI-Detektoren sind dafür keine verlässliche Grundlage.

Verbindlich sind immer die Vorgaben Ihres Bundeslandes und die Nutzungsordnung Ihrer Schule. Welche Bausteine dazugehören, zeigt der Bereich KI-Regeln für die Schulleitung.